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Windkraftbranche hofft auf kürzere Planungsverfahren

06. November 2020
 
Der Bundestag hat Vereinfachungen für die Umsetzung von Windparks und weiteren Infrastrukturprojekten auf den Weg gebracht. Das Parlament hat am 5. November das sogenannte Investitionsbeschleunigungsgesetz des Bundesverkehrsministeriums beschlossen, das Planungsverfahren verkürzen soll.
 
So zielt das Gesetz etwa darauf ab, dass Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen den Bau von Windparks künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von einem "wichtigen Schritt" zur Umsetzung des Aktionsplans für die Onshore-Windenergie. Im Herbst 2019 hatte er Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungsverfahren für die Windenergie angekündigt.
 
Die Windkraftbranche reagierte erleichtert. Das Gesetz bedeute in der Praxis vor allem, "dass Klagen nicht länger eine erteilte Genehmigung teils über Jahre blockieren", erklärte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE). Die derzeitige Rechtslage lade Kläger förmlich dazu ein, Rechtsverfahren in die Länge zu ziehen und so die weiteren Projektplanungen aufzuhalten. Nun bestehe Hoffnung auf Besserung, da künftig auch die Kläger ein Interesse an einem schnellen Verfahren hätten.
 
 
Quelle: energate