Neutral
vergleichen und
auf echten Ökostrom
setzen!

Vertrag zum Braunkohleausstieg in der Kritik

01. Juli 2020
 
Vor der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes wird Kritik an den geplanten Entschädigungen für die Betreiber von Braunkohlekraftwerken laut. Das Öko-Institut hat etwa Berechnungen vorgelegt, wonach diese Zahlungen deutlich zu hoch ausfallen. Das Institut fordert ein transparentes und regelbasiertes Verfahren zur Ermittlung der Entschädigungen. 
 
Mit dem Vertrag über das vorzeitige Abschalten der Braunkohleanlagen sollen die beiden Betreiber RWE und Leag insgesamt 4,35 Mrd. Euro an Entschädigungen für das vorzeitige Beenden der Braunkohleverstromung und des Tagebaus bis spätestens 2038 erhalten. Im Gegenzug verzichten sie auf Klagen gegen den Kohleausstieg.
 
Pauschalentschädigungen nicht angemessen
Das Öko-Institut hat nun die Differenz beziffert, die sich zwischen einer regelbasierten Entschädigung und der vorgesehenen Pauschalentschädigung ergibt. Allein für den ostdeutschen Kraftwerksbetreiber Leag beträgt diese demnach rund 1 Mrd. Euro. Die 2,6 Mrd. Euro, die für den RWE-Konzern vorgesehen sind, seien lediglich angemessen, wenn seitens RWE Kosten für den Tagebauumbau von rund 2 Mrd. Euro nachgewiesen werden könnten, hieß es weiter. Gehe man von einem niedrigeren Wert in der Größenordnung von 1 Mrd. Euro aus, läge auch hier die Entschädigung um etwa 900 Mio. Euro über den Ertragseinbußen durch den Kohleausstieg. Die Analyse basiert auf Parametern, die aktuelle sowie absehbare Veränderungen im Energie- und CO2-Markt abbilden. Dazu zählten unter anderem Daten zur Produktion der Kraftwerke ebenso wie Emissionsdaten, Großhandelspreise für Stromlieferungen und CO2-Preise, erläutert das Öko-Institut.

Die Autoren der Studie verweisen darauf, dass die Braunkohlestromerzeugung auch jenseits direkter Stilllegungspolitiken zunehmend unter Druck gerät. Im aktuellen Marktumfeld könnten die Kraftwerksbetreiber die Stromproduktion aus Braunkohle nicht mehr vollständig kostendeckend betreiben. Damit entstünden "erhebliche Stilllegungsanreize", sobald fixe Betriebskosten abgebaut werden können, so die Autoren. Die Pauschalentschädigungen seien daher als eine grobe Fehlentwicklung anzusehen und der Übergang zu regelbasierten Entschädigungen dringend angeraten. 
 
EnBW sieht Rechtsrisiko
Neben dem Öko-Institut kritisiert auch der Energiekonzern EnBW den Vertrag zum Braunkohleausstieg. Die EnBW AG muss als Mitbetreiber des Leag-Braunkohlekraftwerks Lippendorf den Vertrag ebenfalls unterzeichnen. Das Unternehmen stört sich dabei nicht an der Höhe der Entschädigungszahlungen, sieht allerdings ein Rechtsrisiko. Dieses ergebe sich aus dem langfristigen Braunkohlebezugsvertrag zwischen EnBW und dem Braunkohle-Lieferanten Mibrag, so ein Sprecher auf energate-Nachfrage. Aktuell fehle eine rechtssichere Klärung des Ausschlusses von Entschädigungsforderungen des Kohlelieferanten, bemängelte der Konzern. Das Unternehmen zeigt sich aber zuversichtlich die Unsicherheiten bis zur Vertragsunterzeichnung aus dem Weg zu räumen.
 
 
Quelle: energate