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Umweltbundesamt befürwortet bundesweite Solarpflicht

03. November 2020
 
Das Umweltbundesamt (Uba) plädiert für eine bundesweite Photovoltaikpflicht auf Neubauten und bei Dachsanierungen. Als zentrales Element zur Ausgestaltung schlägt die Behörde ein Verpachtungskataster vor.
 
Eigentümer und Bauherren, die nicht selbst Prosumer werden wollen, sollen ihre Dächer Dritten zur PV-Pacht zur Verfügung stellen, heißt es in einem Gutachten, das das Freiburger Öko-Institut und die Stiftung Umweltrecht für das Umweltbundeamt erstellten.  
 
Der Vorschlag ist nicht vollkommen neu. Die Gutachter orientieren sich sowohl an bestehenden PV-Pflichtmodellen als auch an Plänen, solche Regeln einzuführen - entweder kommunal oder auf Landesebene. Während die Stadt Waiblingen bereits 2006 eine solche Regelung einführte, gibt es diese in Tübingen seit 2018. Diese hätten sich für den Solarzubau jeweils als förderlich erwiesen. Ferner verweisen die Studienautoren auf entsprechende Pläne beziehungsweise Beschlüsse der Städte Bremen, Hamburg oder Wien sowie des Landes Baden Württemberg.
 
Bundesnetzagentur in zentraler Rolle
Geführt werden soll das Kataster von der Bundesnetzagentur, während die Bauaufsicht und vergleichbare Genehmigungsbehörden die Einhaltung kontrollieren. Die Studienautoren plädieren dafür, sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien in die Pflicht einzubeziehen und in einem zweiten Schritt auch Carports. Auch zur Größe der Solaranlagen schlägt die Studie klare Regeln vor: Diese solle sich am bilanziellen Stromverbrauch des jeweiligen Gebäudes orientieren. Die Dacheigentümer sollen in der Datenbank einen "marktgerechten Preis" zur Pacht angeben, der über einen Höchstwert gedeckelt werden sollte. Diese Preisobergrenze müsste regelmäßig kontrolliert und angepasst werden, so die Empfehlung. Wer sich weigert, sein Dach zu verpachten, sollte selbst zum Bau einer Anlage verpflichtet werden.
 
Kataster könnte Marktsegment für Pachtmodelle öffnen
Für eine so gestaltete Katasterpflicht gibt es aus der Sicht der Gutachter mehrere Argumente: "Der Vorteil eines zentral koordinierten Katasters wäre, dass Pächter sich bundesweit um die Nutzung der Gebäudeflächen bewerben könnten. Diese Konkurrenz trage dazu bei, dass die Anschaffungs- und Installationskosten sinken. Ferner schaffe eine solche Datenbank Transparenz über Angebot und Nachfrage. Auf Seiten der Hauseigentümer steigere die Aussicht auf Gewinne aus der Dachverpachtung zudem die Akzeptanz für die PV-Pflicht. Dabei sollte die Katasterpflicht laut der Empfehlung keinen Abschlusszwang enthalten. Entscheidender Vorteil: So könnten zentrale Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch Behörden oder Gutachter überflüssig werden. "Sollte eine Fläche nicht wirtschaftlich sein, wird sie vom freien Markt des Verpachtungskatasters und von den Eigentümern nicht genutzt".

Ausnahmen sollen Rechtssicherheit bringen
Besagte Wahlfreiheiten für Eigentümer und Pächter sorgen aus Sicht der Studienautoren letztlich auch dafür, dass die PV-Pflicht grundrechtskonform gestaltet werden kann. Weil zum Beispiel Betrieb und Stromvermarktung an Dritte ausgelagert werden können, sei dieses Modell mit der Berufsfreiheit vereinbar, heißt es in dem Gutachten. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, empfiehlt die Studie Härtefall- und Befreiungsklauseln. Greifen sollen diese vor allem, wenn die Dächer technisch nicht geeignet oder zu stark verschattet sind oder die Installation einer Solaranlage einen zu großen wirtschaftlichen Aufwand darstellen würde. Gleiches sollte demnach für denkmalgeschützte Bestandsimmobilien sowie zu kleine Gebäude oder auch solche, die nicht lange genug genutzt werden, gelten.
 
 
Quelle: energate