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Kriterienänderung: Ausschluss von Island und Zypern als Beschaffungsländer

28.02.2018
 

Ab 1. März 2018 müssen Beschaffungsländer für Herkunftsnachweise an das europäische Verbundnetz angeschlossen sein. Damit sind Island und Zypern als Beschaffungsländer ausgeschlossen.

Es gilt eine Übergangsregelung bis 31.12.2020 für die Mengen, die bis zum 28.02.2018 beschafft bzw. geordert wurden. Bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung ist ein entsprechender Nachweis gegenüber der Zertifizierungsgeschäftsstelle zu erbringen.

Bis 2016 enthielten die ok-power-Kriterien (Version 7.4.1) bereits eine Regelung, die sicherstellte, dass für die Zertifizierung nur Herkunftsnachweise aus EU-Staaten verwendet wurden, die an das zentraleuropäische Verbundnetz angeschlossen waren. 

Der Text in den Kriterien V 7.4.1 lautete:

"Die Herkunftsnachweise müssen aus Europa stammen, d.h. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz und Norwegen, wobei ein physischer Netzanschluss der zu Grunde liegenden Erzeugungsanlagen an das zentraleuropäische Verbundnetz eine notwendige Voraussetzung ist.

Herkunftsnachweise aus Island, Malta und Zypern oder überseeischer Hoheitsgebiete von EU - Mitgliedsstaaten sind somit nicht zulässig."

Dieser Passus ist beim Übergang zur Version 8.0 entfallen. In den letzten Jahren war der Ausschluss solcher Herkunftsnachweise nicht relevant. Vor dem Hintergrund zunehmend knapper Strommengen aus Neuanlagen beschaffen jedoch einige Stromanbieter größere Mengen Herkunftsnachweise von isländischen Kraftwerken. Da kein physikalischer Stromfluss von Island nach Deutschland möglich ist, macht die Nutzung solcher Herkunftsnachweise die Zertifizierung für Kritik anfällig und ist für Verbraucher nicht nachvollziehbar, worunter die Glaubwürdigkeit des ok-power-Siegels leidet. Deshalb nehmen wir den Ausschluss der Länder, die nicht an das europäische Verbundnetz angeschlossen sind, wieder in die Kriterien auf.

Dabei ist zu beachten, dass Malta inzwischen an das europäische Verbundnetz angeschlossen ist.

Die Kriterien sowie die Übergangsregelung finden Sie in der Version 8.4 der ok-power-Kriterien (hier).