Leitfaden der Bundesnetzagentur soll "Messen und Schätzen" erleichtern
08. Oktober 2020
Mit einem neuen Leitfaden will die Bundesnetzagentur für eine bürokratische Entlastung bei den Umlageprivilegien des EEG sorgen. Der "Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten" liefert in 21 Vereinfachungen und 27 Beispielen Antworten auf Fragen, die sich aus der Praxis der Strommengenabgrenzung ergeben und für viel Verunsicherung gesorgt haben.
Eine reduzierte EEG-Umlage gilt beispielsweise beim Eigenverbrauch oder bei der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen. Dieses Umlageprivileg gilt aber nur für Strom, der selbst verbraucht wird. Sogenannte Drittverbräuche müssen davon abgegrenzt werden. Für sie gilt die volle EEG-Umlage. In einem Unternehmen kann das vom geleasten Multifunktionsdrucker bis zum Staubsauger der Reinigungsfirma oder der Bohrmaschine des Handwerkers reichen, betrifft aber zum Beispiel auch Konzepte der Elektromobilität. Damit nicht für jede noch so kleine Strommenge eine eichrechtskonforme Messung durchgeführt werden muss, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Verbräuche zu schätzen und Bagatellverbräuche dem privilegierten Eigenverbrauch zuzuschlagen.
Vereinfachung macht es kompliziert
Die gesetzlichen Vereinfachungen haben in der Praxis den bürokratischen Aufwand in manchen Fällen zunächst erhöht. So seien etwa Handwerker nicht mehr auf ein Betriebsgelände gekommen, ohne beim Pförtner Ankunfts- und Abreisezeit sowie die Leistungsaufnahme ihrer mitgebrachten Maschinen zu hinterlegen, damit später der Verbrauch abgeschätzt werden kann, erläuterte Jan Sötebier von der Bundesnetzagentur, einer der Autoren des Leitfadens. "Hier stellt der Leitfaden klar, dass es sich um geringfügige Drittmengen handelt, die nicht abgegrenzt werden müssen."
Auch bei der Elektromobilität sind keine kostspieligen technischen Lösungen erforderlich. Selbst auf Fahrtenbücher können Firmen, die ihre Flotte auf Elektroautos umgestellt haben, für die Abrechnung der EEG-Umlage künftig verzichten. Auf diese Weise haben einige Unternehmen versucht, abzugrenzen, wann die Mitarbeiter das Fahrzeug dienstlich und wann privat nutzen. Der Leitfaden stellt hier klar: Stromverbraucher ist der Halter und damit oftmals das Unternehmen. Das Fahrzeug sei in diesem Sinne nicht anders zu behandeln als eine Heckenschere mit Akku oder ein Handy, so Sötebier weiter. Mit dieser Vereinfachung sei der Leitfaden ein Förderprogramm für die Elektromobilität "erster Güte". Auch beim Multifunktionsdrucker, auf den ein ganzes Team von Mitarbeitern zugreift, müsse nicht erfasst werden, wer wann wieviel Strom verbraucht bzw. wer der Betreiber des Geräts ist, ergänzte Julia Böhm, ebenfalls Autorin des Leitfadens, entscheidend ist die mögliche Einordnung als Bagatellverbrauch.
Leitfaden für viele eine gute Nachricht
Die Bundesnetzagentur hat ihren Leitfaden umfassend konsultiert. Dabei seien viele Wünsche, Anregungen und Fallbeispiele von Bürgern, Unternehmen und Beratern aufgenommen worden. 82 Seiten umfasst die finale Version. Was auf den ersten Blick nicht nach weniger Bürokratie aussieht, wird dennoch für viele zu einer Vereinfachung führen, sind die Autoren des Leitfadens überzeugt. Wer nicht jeden Tag seine EEG-Umlage optimieren möchte, sondern einmal sorgfältig die Abgrenzung machen will, für den sei der
Leitfaden eine gute Nachricht.
Quelle: energate