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Grünes Licht für kleine EEG-Novelle

15. Mai 2020
 
Der Bundesrat hat Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Nachdem der Bundestag dem Entwurf zuvor zugestimmt hatte, gab die Länderkammer nun bei der Sitzung am 15. Mai ebenfalls grünes Licht. 
 
Die Änderungen "stellen sicher, dass die Coronapandemie nicht zu Verzögerungen bei der Energiewende führt", hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorab betont. Das Planungssicherstellungsgesetz erlaubt digitale Beteiligungsmöglichkeiten, um Planungs- und etwa Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch in der Coronapandemie ordnungsgemäß durchführen zu können.
 
Die "kleine" EEG-Novelle setzt zudem eilbedürftige Punkte im Energierecht um, dazu zählt die endgültige Streichung der Privilegien von Bürgerenergiegesellschaft bei Ausschreibungen für die Windenergie. Zudem erhalten Projektierer mehr Zeit für den Bau von Solar- oder Windparks. Hintergrund sind auch hier mögliche Verzögerungen durch die Coronapandemie.
 
Fristverlängerungen für Biogas
Teil der Novelle ist außerdem die Verlängerung der Flexibilitätsprämie von Biogasanlagen. Der Gesetzesentwurf wurde nach einem entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion angepasst. Zuvor hatten Biogasverbände beklagt, bei einer Corona-bedingten Überschreitung ihrer Fristen nicht vor einem Verlust der Prämie geschützt zu sein. Neben den Änderungen im EEG stimmte der Bundesrat in seiner Sitzung dafür, einkommensschwache Haushalte durch die im Klimapaket beschlossene CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe nicht zu belasten. Dazu soll es einen Zuschlag zu den Heizkosten geben.
 
Auf Initiative der Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich der Bundesrat zudem mit einer grundlegenden Reform des EEG beschäftigt. Es gehe darum, nach der Coronapandemie eine neue Dynamik in der Zukunftsbranche zu erzeugen und damit neue, zukunftsorientierte Arbeitsplätze zu schaffen, heißt es in dem Antrag des Landes. Er enthält unter anderem Forderungen für die Streichung des Solardeckels, die Bereitstellung von Flächen für die Windkraft in allen Bundesländern, eine Absenkung der EEG-Umlage und bessere Rahmenbedingungen für die Eigen- und Direktstromnutzung. Der Bundesrat beschloss in der Sitzung, den Antrag zur Beratung in die Ausschüsse zu verweisen.
 
Weitere Reformen gefordert
Aus der Energiebranche kam Zustimmung für die verabschiedete EEG-Reform. "So etwa sorgt die Änderung der Ausnahmen für die Bürgerenergie dafür, dass ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen abgeschafft werden", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Er hätte sich aber gewünscht, dass der Gesetzgeber die Definition von „Bürgerenergiegesellschaften“ insgesamt überarbeitet hätte. Nach wie vor bestehe hier ein Missbrauchsrisiko, so Liebing. Der BDEW begrüßte die nun möglichen digitalen Beteiligungsverfahren. "Es ist nun Aufgabe der Kommunen, ihre Behörden mit der notwendigen Technik auszustatten", sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. 
 
 
 
Quelle: energate