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EU-Kommission veröffentlicht Nachhaltigkeitskriterien

23. November 2020
 
Kleine Wasserkraftwerke und Biomasse sollen als nachhaltig gelten. Das geht aus einem Gesetzesentwurf der EU-Kommission hervor. Das Gesetz soll regeln, welche Wirtschaftssektoren im Rahmen der EU-Taxonomie einen Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran leisten.
 
Bei der Taxonomie geht es um ein EU-weites Klassifikationssystem, das Investoren eine gemeinsame Terminologie an die Hand gibt.
 
Der Entwurf enthält technische Spezifikationen für die Wirtschaftsbereiche, klassifiziert nach der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der EU (NACE), darunter auch Energie (NACE D35). Die Spezifikationen sind in zwei Anhängen der delegierten EU-Verordnung aufgelistet. Das komplexe Regelwerk hat zwei Anhänge in einem Gesamtumfang von 514 Seiten. Die delegierte EU-Verordnung ist eine Ergänzung zur Taxonomie-Rahmenverordnung, auf die sich das EU-Parlament und die EU-Finanzminister im Dezember 2019 geeinigt hatten und die seit 12. Juli 2020 EU-weit gilt.

Umweltverbände kritisieren Nachhaltigkeit bei Biomasse

Umweltverbände kritisieren den delegierten Verordnungsentwurf als nicht weitgehend genug. Der WWF begrüßt zwar, dass fossile Brennstoffe in der Taxonomie nicht als nachhaltig gelten, bemängelt aber, dass dies nicht auch für das Verbrennen von Biomasse gilt. Das sei klimaschädlicher als das Verbrennen von Kohle. Weiterhin kritisiert der WWF, dass neue Wasserkraftwerke als nachhaltig gelten. Die jedoch schadeten der biologischen Vielfalt. Greenpeace begrüßt, dass Energieprojekte, die weniger als 100 Gramm CO2/kWh verursachen, nicht als nachhaltig klassifiziert werden, kritisiert aber, dass dieser Schwellenwert in der Gasindustrie bei Carbon Capture and Storage nicht eingehalten werden muss. Für die Autoindustrie soll ein Schwellenwert von 50 Gramm CO2/Kilometer gelten. Da aber auch hybride E-Autos diesen Schwellenwert einhielten, sei dies nicht nachhaltig, so Greenpeace. 
 
Konsultation bis Mitte Dezember
Erarbeitet wurden die Kriterien von einer unabhängigen technischen Expertengruppe. Sie hatte detaillierte wissenschaftliche Kriterien als Grundlage für die Regeln ausgearbeitet, die aber nicht sämtlich von der EU-Kommission übernommen worden seien, so die Kritik der Umweltverbände. Die vorgeschlagenen Regeln stehen noch bis Mitte Dezember zur öffentlichen Konsultation. Die EU-Kommission hat dann bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, um das delegierte Gesetz zu verabschieden. Danach geht es an das EU-Parlament und den Rat, die dann zwei Monate Zeit haben, den delegierten Rechtsakt anzunehmen oder abzulehnen. Ändern können sie ihn nicht. 
 
 
Quelle: energate