Energieverbände: EEG-Novelle hemmt Erneuerbaren-Ausbau
29. April 2020
Der geplante Änderungsentwurf für das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) beseitigt laut Energieverbänden nicht die Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien. Mit der Erhaltung des Solardeckels habe die Bundesregierung erneut eine große Chance verpasst, kritisiert etwa der BDEW.
Der Änderungsentwurf wurde am 29. April vom Bundeskabinett beschlossen. Die Bundesregierung hätte in diesem Zuge den Weg auch freimachen sollen für mehr Windkraft auf See. "Um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erreichen, brauchen wir definitiv mehr Offshore-Windparks", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Erforderlich sei daher die Anhebung des Offshore-Ziels für 2030 auf 20 GW.
Zustimmung seitens VKU und BDEW gab es für die vorgesehene Streichung von Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften bei Windprojekten. Diese erlauben kleinen Betreibern bisher, auch ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an den Auktionen für die Windenergie teilnehmen können. Die Sonderregelungen nutzen jedoch auch große Player für sich, indem sie Bürgerenergiegesellschaften gründeten. "Die im EEG bislang enthaltenen Privilegien führten zu Wettbewerbsverzerrungen", so Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Der VKU sprach von einem "missbrauchsanfälligen" Gesetz.
VKU: Kein Schutz vor Regression
Der VKU begrüßte zudem die geplante Verschiebung von Realisierungsfristen für bezuschlagte Wind- und Solarprojekte. Anlass seien durch Corona bedingte Lieferungsengpässe und eingeschränkte Reisefreiheit von Monteuren. "Die Fristverlängerung sollte jedoch auch auf die jüngste Ausschreibungsrunde im März 2020 und die noch kommenden Runden ausgeweitet werden", so der VKU. Darüber hinaus greife der Entwurf zu kurz, indem er nur Anlagen im Ausschreibungssystem berücksichtige. Anlagen in der Festvergütung drohe infolge der Coronakrise die Degression zum Verhängnis zu werden, mahnt der VKU. "Mit jedem Monat, die eine Solaranlage später in Betrieb geht, erhält sie nach heutigem Stand 1,4 Prozent weniger Vergütung." Hier müsse der Gesetzgeber unterstützend agieren, zum Beispiel indem er die Vergütungssätze für die Dauer der Pandemie auf dem heutigen Niveau einfriere.
Bioenergieverbände begrüßen ebenfalls die Verlängerung von Realisiserungsfristen, fordern jedoch, die verlängerte Frist für die Flexibilitätsprämie von Biogasanlagen in das Gesetz mitaufzunehmen. Zudem weisen die Branchenverbände daraufhin, dass die nun vorliegende "EEG-Corona-Anpassung" die lange angekündigte "große EEG-Novelle" nicht ersetze. So sei es dringend notwendig, dass die Bioenergie-Ausschreibungsvolumina für die Jahre 2023 bis 2030 im EEG festgeschrieben werden und das Ausschreibungsdesign weiterentwickelt wird, um die Teilnahme für Betreiber attraktiver zu gestalten, fordern die Verbände. Bislang entfaltete sich in den Biomasse-Ausschreibungen nur selten echter Wettbewerb. Auch die aktuelle Runde war unterzeichnet.
Quelle: energate