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EEG-Novelle mit Raum für Änderungen

23. September 2020
 
Die Bundesregierung hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Im Vergleich zum Entwurf gab es zuletzt Änderungen etwa bei den Ausschreibungen für Solardachanlagen oder beim Mieterstrom.
 
Das Gesetz setze ein klares Signal für mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in Berlin. Mit der Novelle will die Bundesregierung sicherstellen, dass das Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien am Stromverbrauch bis 2030 erreicht wird. So soll sich die installierte Leistung der Solarenergie bis dahin auf 100.000 MW verdoppeln, bei der Windenergie werden 71.000 MW angestrebt. Neu ist zudem das Ziel, dass bis zur Jahrhundertmitte sämtlicher in Deutschland erzeugter und verbrauchter Strom treibhausgasneutral sein muss, die Vorgabe bezieht Exporte mit ein. Die Kostenbelastung für Energiekunden und Unternehmen sollen dennoch stabil bleiben, so das Versprechen. Dabei hilft ein milliardenschwerer Zuschuss aus dem Bundeshaushalt, der einen Anstieg der EEG-Umlage verhindert.
 
Bis in den Morgen wurde im Wirtschaftsministerium noch am Gesetz gearbeitet. Tatsächlich finden sich im Vergleich zum Referentenentwurf einige Änderungen. Kritik hatte es unter anderem daran gegeben, dass auch kleinere Solardachanlagen ab 100 kW Leistung in die Ausschreibungen gehen sollen. Das Argument: Für mittelständische Betriebe seien die Verfahren zu komplex. Mit dem Kabinettsentwurf hebt das Wirtschaftsministerium die Schwelle für die Teilnahme an Ausschreibungen auf 500 kW an. In der Konsequenz sinkt auch die Ausschreibungsmenge für die Dachanlagen, statt 5.300 MW sollen es nun 2.500 MW bis 2028 sein, aufgeteilt auf jährliche Chargen von bis zu 350 MW. Gestiegen sind dagegen die Ausschreibungsmengen bei der Bioenergie: Bis 2028 sollen es nun 4.000 MW statt 2.400 MW sein.
 
Umlagebefreiung für Eigenverbrauch
Ausgeweitet wurde zudem die Umlagebefreiung für Anlagen in der Eigenversorgung. Künftig soll selbst verbrauchter Strom aus Anlagen bis zu einer Leistung von 20 kW (aktuell 10 kW) befreit sein. Die Regelung gilt für eine Menge von 10.000 kWh pro Jahr. Die Erneuerbaren-Richtline der EU sieht eine Belastung eigentlich erst ab einer Anlagengröße von 30 kW vor. Geändert hat das Bundeswirtschaftsministerium auch die Pläne, die Einspeisevergütung für Erzeugungsanlagen bereits zu kappen, wenn der Strompreis an der Börse eine Viertelstunde lang negativ ist. Künftig entfällt die Vergütung erst, wenn der Spotmarktpreis für eine Stunde unter null fällt. Mehr Geld gibt es zudem für Mieterstrom. Der Zuschlag soll für Anlagen bis 10 kW auf 3,79 Cent pro kWh steigen, im Entwurf waren 2,66 Cent vorgesehen, bei Großanlagen sollen es 2,37 Cent sein statt bisher 1,42 Cent. Allerdings sollen nur noch Anlagen bis 500 kW gefördert werden und nicht mehr bis 750 kW.
 
Ausbauziel in der Diskussion
Im parlamentarischen Verfahren dürfte es allerdings weitere, auch grundlegende Änderungen am EEG geben - etwa beim Ausbauziel für die Erneuerbare. Auch innerhalb der Bundesregierung wurde bis zuletzt um dieses Thema gerungen. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) verband ihre Zustimmung zum EEG im Kabinett mit einer Protokollerklärung, in der sie angesichts der absehbaren Erhöhung des EU-Klimaziels für 2030 fordert, die nationalen Ausbauziele für erneuerbare Energien anzuheben. Wirtschaftsminister Altmaier steht dem offen gegenüber. Er betonte aber, dass die Lasten für ein verschärftes EU-Klimaziel zwischen den EU-Staaten fair verteilt werden müssen. Dennoch dürfte eine Erhöhung der Ausbaupfade wahrscheinlich sein. Dies könnte auch notwendig werden, wenn sich beim vorgesehenen jährlichen Monitoring zeigt, dass der Stromverbrauch höher ausfällt als vom Bundeswirtschaftsministerium angenommen.
 
Anschlussförderung für Windräder
Im parlamentarischen Verfahren könnte zudem noch eine Regelung für ausgeförderte Windkraftanlagen hinzukommen. Für die Solarenergie ist diese bereits vorgesehen. Post-EEG-Anlagen dürfen demnach weiter einspeisen und erhalten dafür den Marktwert vom Netzbetreiber. Insbesondere Niedersachsen drängt aber auf Anschlussregeln für alte Windanlagen, damit diese nicht vom Netz gehen. Wirtschaftsminister Altmaier will darüber im Rahmen eines Round Table mit Branchenvertretern sowie dem Umwelt- und Finanzressort beraten. Er hoffe darauf, dass er mit den Beteiligten bis November eine Lösung finden werde, betonte er in Berlin. Ebenfalls noch aufgenommen werden soll eine Lösung, um Elektrolyseanlagen von der EEG-Umlage zu befreien. Sehr wahrscheinlich wird dies über eine Ausweitung der bestehenden Industrieausnahmen erfolgen.
 
 
Quelle: energate