EEG-Entwurf vor Veröffentlichung
25. August 2020
Das Bundeswirtschaftsministerium wird in Kürze die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorlegen. Mit der Novelle werden die im Klimaschutzprogramm definierten Ausbaupfade für die Solar-, Wind- und Bioenergie festgelegt.
Inkrafttreten soll die Novelle am 1. Januar 2021. Über erste Eckpunkte informierte das Ministerium in einem Pressegespräch am 25. August. Der Entwurf werde zeitnah mit den anderen Ministerien abgestimmt, hieß es. Laut Kabinettszeitplan soll die Bundesregierung die Novelle am 23. September verabschieden.
Mit der Novelle will das Wirtschaftsministerium nach eigenen Angaben Impulse für eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energiewende geben. Im Wesentlichen geht es dabei darum, das Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien am Stromverbrauch in jährliche Ausbaumengen umzumünzen. Im Klimaschutzprogramm, das die Bundesregierung im vergangenen Herbst beschlossen hat, sind bereits Ausbauvorgaben formuliert. So soll sich die installierte Leistung der Solarenergie bis 2030 auf knapp 100.000 MW verdoppeln, bei der Windenergie wird ein Wert von 67.000 bis 71.000 MW angepeilt. Auf weitere Eckpunkte für die Novelle hatten sich Bund und Länder im Juni geeinigt. Dazu zählt die bessere Synchronisierung des Netzausbaus mit dem Zubau der erneuerbaren Energien.
Windenergiefahrplan
Insbesondere bei der Windenergie sind dabei zahlreiche Hemmnisse zu überwinden. Der Zubau geriet hier zuletzt deutlich ins Stocken, unter anderem weil es schlichtweg an genehmigten Flächen fehlt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte daher im Herbst 2019 eine 18-Punkteplan mit den Landesenergieministern vereinbart, um den Ausbau der Windenergie zu stärken. Wie sein Ministerium nun mitteilt, sind zwölf dieser Maßnahmen inzwischen umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Arbeit. Dazu zähle die Einigung über Abstandsvorgaben für Bau von Windenergieanlagen, die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder die Weiterentwicklung des Naturschutzrechtes.
Weitere Elemente des Windenergiepapiers fließen in die EEG-Novelle ein, etwa die geplante Beteiligung von Kommunen am Betrieb von Windenergieanlagen. Das Ministerium hatte dazu bereits Eckpunkte vorgelegt. Demnach sollen Kommunen einen Zuschuss von 0,2 Cent pro erzeugter kWh erhalten. Dieser Wert sinkt auf 0,1 Cent, wenn der Betreiber den Anwohnern vor Ort einen günstigen Regionalstromtarif anbietet.
Debatte um EEG-Altanlagen
Diskussionen gab es zuletzt um die Frage, ob es Regelungen für den Weiterbetrieb von Anlagen geben muss, die ab 2021 keine Förderung mehr über das EEG erhalten. Gefordert hatten dies unter anderem das Land Niedersachsen für die Windenergie, aber auch Vertreter aus der Solarbranche. Sie fürchten den Verlust von erneuerbarer Erzeugungsleistung. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium hieß es zuletzt, der Bedarf für mögliche Regelungen werde geprüft. Eine weitere finanzielle Förderung von Altanlagen scheint aktuell eher unwahrscheinlich.
Quelle: energate