Bundestag beschließt Gebäudeenergiegesetz
19. Juni 2020
Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Damit fällt auch der 52-GW-Deckel für die Solarförderung. Auch die Einigung bei den Abstandsregeln für die Windkraft ist an das GEG gebunden.
Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist es, einheitliche Regelungen zur Gebäudeeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Wärme zu schaffen. "Mit dem Gebäudeenergiegesetz schaffen wir eine deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung des Regelungswerks und setzen zugleich zusätzliche Impulse für die Nutzung erneuerbarer Energien", so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Das Gesetz setzt EU-Vorgaben um. Eigentlich sollte es schon in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet werden. Union und SPD konnten sich aber nicht auf einen Entwurf einigen. Die aktuelle Variante sieht keine Verschärfung von energetischen Standards vor, was unter anderem Energieverbände aber auch die Oppositionsparteien kritisieren. In dieser Woche gab es noch Änderungen für den Einsatz von Biomethan im Wärmemarkt.
Quelle: energate