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Tätigkeitsbericht 2018 erschienen: Anstieg der Zertifizierungsmenge bei ok-power

13. November 2019
 
Der Bund wird sich ab dem Jahr 2023 mit einem Milliardenbeitrag an den Netzentgelten für private und gewerbliche Stromverbraucher beteiligen. Eine entsprechende Regelung ist im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes vorgesehen. 

Die Große Koalition setzt damit eine Empfehlung der Kohlekommission um, Verbraucher von ansteigenden Strompreisen im Zuge des Kohleausstiegs zu entlasten. Als Möglichkeit hatten die Kommissionsmitglieder einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten ins Auge gefasst. Der Vorsitzende des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), Günter Hilken, hatte erst kürzlich in einem Interview mit energate Maßnahmen gefordert, um die Netzentgeltbelastungen "so gering wie möglich zu halten". Für die Industrie gehöre dies zum Gesamtpaket Kohleausstieg dazu, so Wilken.

Im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes ist nun eine entsprechende Verordnungsermächtigung vorgesehen. Diese soll regeln, wie der Haushaltszuschuss "netzentgeltmindernd" in die Kalkulation der Übertragungsnetzentgelte einbezogen werden kann. Vorliegen soll die entsprechende Verordnung bis Ende 2020. Die genaue Höhe des Zuschusses aus dem Bundeshaushalt wird 2023 festgelegt. Die Kohlekommission hatte ein Volumen von 2 Mrd. Euro pro Jahr vorgeschlagen. In jedem Fall muss die EU-Kommission dem Vorhaben zustimmen. Der Zuschuss soll vor der Bildung der Übertragungsnetzentgelte fließen, so die Idee. Großkunden wie Industriebetriebe würden direkt von dem Abschlag profitieren, Kunden auf Verteilnetzebene darüber, dass die Betreiber die ihrerseits gesunkenen Übertragungsnetzentgelte weiterreichen.


Quelle: energate