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BDEW formuliert Paragrafen für Repowering

26. November 2020
 
Das Ende der EEG-Förderung für tausende Windkraftanlagen ab 2021 wird den seit Jahren ohnehin schwächelnden Windausbau weiter bremsen. Nach dem VKU macht jetzt auch der BDEW Vorschläge, um den Austausch von alten gegen neue Anlagen zu erleichtern.
 
Dafür sind laut Verband eine Reihe gesetzlicher Anpassungen nötig, wie aus einem am 25. November veröffentlichten Positionspapier hervorgeht. 
 
Alte Anlagen durch moderne effizientere Anlagen zu ersetzen, das Repowering, sei in Deutschland häufig nicht möglich oder mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden, heißt es darin. Das größte Hemmnis sei, dass sich über die Zeit die Sach- und Rechtslage für Genehmigungen verändert hat. Viele Anlagen an etablierten Standorten würden heute keine Genehmigung für eine Neuzulassung erhalten, selbst wenn diese Anwohner, Tierwelt und Landschaftsbild weniger beeinträchtigt.
 
Anpassungen im Naturschutz-, Immissionsschutz- und Planungsrecht
Notwendig seien daher Anpassungen im Naturschutz-, Immissionsschutz- und Planungsrecht. Repowering solle zum Beispiel dann möglich gemacht werden, wenn das Risiko für betroffene Individuen im Vergleich zur Altanlage nicht steigt oder sich deren Lage sogar verbessert. Hierzu brauche es Anpassungen in der Zulässigkeitsprüfung im Natur- und Artenschutzrecht.
 
Ähnliches soll für das Immissionsschutzrecht gelten: Repowern sollte zulässig sein, wenn eine neue Anlage etwa einen geringeren Immissionsbeitrag als die bisherige aufweist, die andernfalls weiterbetrieben würde. Dazu müsse in dem Gesetz die sogenannte Verbesserungsgenehmigung entsprechend ergänzt werden. Darüber hinaus sollte im Planungsrecht Repowering in Form eines Abwägungsbelangs in den Vorgaben zur planerischen Steuerung von Windenergieanlagen ergänzt werden. Damit werde sichergestellt, dass die Planungsträger das drohende Ende vieler Bestandsanlagen im Blick haben, wenn sie Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne aufstellen.
 
Andreae: "Wir verschenken große Potenziale"
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, verwies auch auf die vorhandene Akzeptanz für bestehende Standorte sowie deren Potenzial: "Während andernorts schlechte Windbedingungen oder Anwohnerproteste den Bau neuer Anlagen verhindern, haben wir hier Standorte, die nach wie vor gute Windverhältnisse haben und von den Anwohnern akzeptiert sind." Sie betonte, "wir verschenken große Potenziale, wenn wir diese Standorte nicht weiter nutzen".
 
Der VKU hatte zuvor in einem Positionspapier unter anderem gefordert, den Begriff Repowering rechtlich klarzustellen sowie ebenfalls Erleichterungen für das Repowern von Anlagen im Planungs- und Genehmigungsrecht vorgeschlagen.
 
 
Quelle: energate