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Wieso ist auf meiner Stromrechnung ein Anteil Strom aus Erneuerbaren ausgewiesen?

Kraftwerke werden in den meisten Ländern seit Jahrzehnten staatlich gefördert – egal mit welchem Energieträger sie Strom produzieren. In Deutschland wird der Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert. Die Beträge zwischen dem erzielten Marktpreis und der zugesicherten Vergütungshöhe werden auf die sogenannten „nicht privilegierten“ Verbraucher in Form einer EEG-Umlage umgelegt. „Nicht privilegierte“ Kunden sind alle Privatkunden und Unternehmen, die nicht energieintensiven Branchen angehören, die von der Zahlung der EEG-Umlage weitestgehend befreit sind. Die Strommengen des EEG werden in der Stromkennzeichnung der Anbieter anteilig zugeordnet und erscheinen somit auf den Stromrechnungen aller Verbraucher – ganz gleich, ob sie einen Ökostromtarif beziehen oder nicht. Dieser Anteil muss dabei explizit als „erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG“ ausgewiesen sein – auch wenn der Ökostromanbieter diesen Strom gar nicht beschafft und seinen Strom zu 100 % aus nicht geförderten Anlagen bezieht. Umgekehrt weist ein Stromanbieter diesen Anteil auch dann aus, wenn er ausschließlich aus fossilen Kraftwerken beschafft.