Manchmal wird behauptet, glaubwürdige Ökostromanbieter müssten ihren Kunden eine Kopplung von Herkunftsnachweisen (HKN) an eine „physische Stromlieferung“ versprechen. Was ist eine „Kopplung“ und wie steht ok-power dazu?
ok-power ist die Glaubwürdigkeit der Ökostromtarife essenziell wichtig. Wir möchten daher im Folgenden erläutern, warum die sogenannte Kopplung von HKN kein sinnvolles Bewertungskriterium für die Glaubwürdigkeit eines Ökostrom-Produktes darstellt und daher auch ausdrücklich kein Bestandteil der ok-power-Kriterien ist:
Eine Kopplung der HKN an eine „physische Lieferung“ oder einen „Direktbezug aus einem bestimmten erneuerbaren Kraftwerk“ bewirkt keinen zusätzlichen Beitrag zur Energiewende. Bei der praktischen Bilanzierung der Strommengen bleibt dieses Verfahren der Kopplung eine Abstraktion, da der Strom physikalisch keine grüne Eigenschaft aufweisen kann. Der Verbrauch von Strom wird aufgrund der physikalischen Gesetze stets vom nächstliegenden Kraftwerk bzw. Transformator bereitgestellt. Wir sehen sogar ein erhebliches Glaubwürdigkeitsrisiko, wenn bei Verbrauchern mit der Kopplung die Vorstellung einer physikalischen Lieferung vom Kraftwerk zu ihrem Stromanschluss geweckt wird. Bezieht ein Anbieter seine mit einer Stromlieferung gekoppelten HKN aus einem bestimmten Wasserkraftwerk z.B. aus Österreich, so fließt dieser Strom nicht von diesem Wasserkraftwerk physikalisch nach z.B. Norddeutschland und schon gar nicht direkt zu den jeweiligen Kunden.
Gemeint ist in der Diskussion vielmehr eine „kaufmännische“ oder „bilanzielle“ Kopplung, die mengengleich oder zeitgleich erfolgen kann. Dabei wird der beschaffte Strom einem oder mehreren bestimmten Kraftwerken zugeordnet. Auch diese bilanzielle Zuordnung von Mengen bewirkt keinen ökologischen Nutzen. Häufig wird die Kopplung so beschrieben, dass im Liefervertrag ein Kraftwerk genannt wird und die Zahlungsflüsse an den Betreiber dieser Kraftwerke fließen. Der Nachweis, dass der gekaufte Strom aus den vertraglichen vereinbarten Kraftwerken stammt, wird jedoch auch nur über Herkunftsnachweise geleistet! Es dürfte kein Großhändler für erneuerbare Energien ohne einen gewissen Ausgleich seines Portfolios und seiner Bilanzkreise mit Strombeschaffung aus unbekannter Herkunft auskommen. Deshalb macht es Sinn, im Strommarkt den Handel von Strom vom Handel mit dessen Herkunft getrennt zu betreiben.