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Kann eine „Kopplung“ nachgewiesen oder gar zertifiziert werden?

Das ist nur sehr schwer möglich. Es gibt einen sehr großen Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Verfahren zum Nachweis einer gekoppelten Lieferung. Ein Nachweisverfahren für eine Kopplung bietet z.B. das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes an. Es wird aber von den Ökostromanbietern kaum genutzt, da es offenbar keine Kopplung von Lieferungen aus dem Ausland abbilden kann. Mit dem Label EE02 des TÜV Süd werden z.B. Nachweise einer zeitgleichen Lieferung aus definierten Kraftwerken angeboten, worauf einige wenige Anbieter wert legen. Viele andere Anbieter sprechen bei „Kopplung“ davon, dass sie Kraftwerke in den Lieferverträgen definieren würden. Dies ist aber noch kein Nachweis der Kopplung an sich. Eine weiterhin häufig vorgebrachte Formulierung lautet, dass Lieferverträge „direkt mit dem Lieferkraftwerken“ abgeschlossen würden. Das erscheint angesichts der Praxis des Stromhandels kaum plausibel, da Kraftwerke in der Regel von übergeordneten Trading-Gesellschaften vermarktet werden.

Vor dem Hintergrund dieser diffusen Informationslage halten wir eine Zertifizierung einer „physikalischen“ Beschaffungskette, die völlig frei von direkten oder indirekten Beziehungen zur Strombörse sein soll, für methodisch nicht möglich. Unabhängig davon halten wir sie für die Aussage, ob ein Ökostromprodukt glaubwürdig ist oder nicht, für irrelevant.